Ratgeber · Gesundheit

Patientenverfügung.
Deine Entscheidungen, in Ruhe festgehalten.

Mit einer Patientenverfügung hältst du schon heute fest, welche medizinischen Behandlungen du möchtest und welche nicht – für den Fall, dass du es eines Tages nicht mehr selbst sagen kannst. Sie ist eine Geste der Fürsorge für dich und für die Menschen, die dir nahestehen: Sie müssen dann nicht raten, was du gewollt hättest.

Ein älteres Paar geht Hand in Hand am Meeresufer entlang
Deine EntscheidungenIn den richtigen Händen
Was das ist

Was eine Patientenverfügung ist, ganz einfach erklärt

Eine Geste der Fürsorge für dich und für die Menschen, die dir nahestehen.

In einer Patientenverfügung schreibt eine Person auf, welche medizinischen Behandlungen sie annimmt, welche sie ablehnt und was ihr wichtig ist. Sie gilt für den Fall, dass sie später nicht mehr selbst entscheiden oder sich nicht mehr äußern kann, zum Beispiel nach einem Unfall.

In Deutschland und in der Schweiz trägt das Dokument denselben Namen: Patientenverfügung (in Deutschland § 1827 BGB, in der Schweiz Art. 370–373 ZGB). In Österreich regelt sie das Patientenverfügungsgesetz.

Gut zu wissen

Vier Fragen, vier kurze Antworten

FrageAntwort
Wer kann sie verfassen?In Deutschland jede volljährige Person, in der Schweiz jede urteilsfähige Person. Krank musst du dafür nicht sein: Du kannst sie in jedem Lebensabschnitt schreiben.
Was kann drinstehen?Welche Behandlungen du annimmst oder ablehnst, welche Werte dir wichtig sind, wen du an deiner Seite haben möchtest. Medizinische Fachsprache brauchst du nicht.
Wer liest sie?Die Ärztinnen und Ärzte, die dich behandeln – wenn es so weit ist.
Kann ich sie ändern?Ja, jederzeit. Es lohnt sich, sie regelmäßig durchzulesen, etwa alle zwei Jahre.
Deine Vertretung

Der Mensch, der für dich spricht

Du kannst eine Person bestimmen, die mit den Ärztinnen und Ärzten für dich spricht (in Deutschland meist über eine Vorsorgevollmacht, in der Schweiz als vertretungsberechtigte Person in der Patientenverfügung). Wähle diesen Menschen in Ruhe und sprich vorher mit ihm: Er muss deine Wünsche gut kennen, damit er sie vertreten kann.

So wird sie gültig

Deutschland und die Schweiz im Überblick

Die Regeln sind von Land zu Land verschieden. Hier das Wichtigste; im Einzelnen gelten die offiziellen Quellen.

Deutschland

  • Die Patientenverfügung muss schriftlich sein und von dir unterschrieben werden. Von Hand schreiben musst du sie nicht, und einen Notar brauchst du nicht.
  • Beschreibt sie deine Wünsche für eine bestimmte Situation klar, müssen Ärztinnen, Ärzte und Pflegende sie beachten.
  • Du kannst sie jederzeit formlos widerrufen.
  • Auf Wunsch lässt du sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können dort nachsehen, ob es eine gibt.

Quellen: Bundesministerium der Justiz, Patientenverfügung · § 1827 BGB · Zentrales Vorsorgeregister

Schweiz

  • Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und von Hand unterschrieben sein. Einen Notar brauchst du nicht.
  • Du kannst eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, die an deiner Stelle mit dem Behandlungsteam entscheidet.
  • Hilfreich ist eine Vorlage, etwa von der FMH oder einer Patientenorganisation – und ein Gespräch mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
  • Gib eine Kopie deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt und einem nahestehenden Menschen, und trag einen Hinweis bei dir, wo sie liegt.

Quellen: ch.ch, Patientenverfügung · Pro Infirmis

Darüber reden

Mit deinen Liebsten und deiner Ärztin oder deinem Arzt reden

Eine Patientenverfügung hilft am meisten, wenn sie keine Überraschung ist. Sprich mit der Person, die dich vertreten soll, mit deiner Familie und mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Drei Sätze für den Anfang:

„Ich habe beschlossen, ein paar wichtige Entscheidungen aufzuschreiben. Ich möchte, dass du sie kennst.“ „Wenn du eines Tages für mich entscheiden müsstest – was glaubst du, was ich wollen würde?“ „Könntest du dir vorstellen, für die Ärztinnen und Ärzte meine Ansprechperson zu sein?“
Mit Erabox

Eine Kopie deiner Patientenverfügung, in den richtigen Händen

Erabox ersetzt nicht die Form, die das Gesetz vorsieht: Die Patientenverfügung erstellst und hinterlegst du wie oben beschrieben. Mit Erabox bewahrst du eine Kopie sicher auf, zusammen mit einem Brief, der deine Entscheidungen in deinen eigenen Worten erklärt.

1

Leg eine Kopie ab

In einer Kapsel Dokumente, mit einer Nachricht für den Menschen, der sie erhält.

2

Wähle, wer sie erhält

Die Person, die dich vertritt, jemand aus deiner Familie, deine Ärztin oder dein Arzt.

3

Wähle, wann

An einem bestimmten Datum oder wenn deine Vertrauensperson bei Erabox bestätigt, dass es so weit ist.

Deine Patientenverfügung kannst du in allen Erabox-Plänen bewahren.

So funktioniert’s
Häufige Fragen

Patientenverfügung: die häufigsten Fragen

Noch Fragen? Schreib uns über die Seite Hilfe.

Ein Dokument, in dem du festhältst, welche medizinischen Behandlungen du annimmst oder ablehnst – für den Fall, dass du später nicht mehr selbst entscheiden oder dich äußern kannst.
Der Name ist derselbe, die Regeln unterscheiden sich im Detail: In Deutschland gilt § 1827 BGB, in der Schweiz gelten die Art. 370–373 ZGB.
Nein. In Deutschland genügt ein schriftliches Dokument mit deiner Unterschrift. In der Schweiz muss es schriftlich, datiert und von Hand unterschrieben sein.
Sie selbst zu schreiben kostet nichts, abgesehen von einer eventuellen Beratung. Für die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister in Deutschland fällt eine einmalige Gebühr an.
Ja, jederzeit. In Deutschland kannst du sie formlos widerrufen; in der Schweiz schriftlich oder indem du das Dokument vernichtest.
Nein. Es ist eine Kopie, die du bewahren und weitergeben kannst. Gültig ist die Patientenverfügung, die du in der gesetzlich vorgesehenen Form erstellt hast.
Fang jetzt an

Deine Entscheidungen,
in deinen eigenen Worten.

Schreib heute den Brief, der deine Patientenverfügung begleitet.

Was ist Erabox?
notifications

Schaffe etwas, das bleibt.

Die App für das iPhone kommt bald: Gib uns deine E-Mail-Adresse, und wir sagen dir Bescheid, sobald sie da ist. Für Android kannst du sie schon bei Google Play herunterladen.

Kein Spam. Nur eine Nachricht, sobald die iPhone-App verfügbar ist.

check_circle

Du bist dabei.

Wir sagen dir Bescheid, sobald die iPhone-App verfügbar ist. Danke für dein Vertrauen.