Vorsorgevollmacht, Vorsorgeauftrag und Betreuung.
Schon heute einen Menschen deines Vertrauens wählen.
Es kann passieren, dass du dich eine Zeit lang nicht um Wohnung, Konten und Entscheidungen kümmern kannst. Hast du niemanden bestimmt, regelt das Gesetz, wer das für dich übernimmt. Bestimmst du es heute, ist es ein Mensch, dem du vertraust.
Die Vollmacht, ganz einfach erklärt
Mit einer Vollmacht gibst du einer Person das Recht, an deiner Stelle zu handeln: unterschreiben, bezahlen, ein Konto verwalten, etwas verkaufen. Sie kann ein einzelnes Geschäft betreffen (Spezialvollmacht) oder alle deine Angelegenheiten (Generalvollmacht).
Eine wichtige Grenze. Eine gewöhnliche Vollmacht ist für die Zeit gedacht, in der du selbst entscheiden kannst. Für den Fall, dass du das nicht mehr kannst, gibt es eigene Instrumente: in Deutschland die Vorsorgevollmacht, in der Schweiz den Vorsorgeauftrag. Auch Österreich kennt die Vorsorgevollmacht, daneben die Erwachsenenvertretung.
Drei Instrumente im Vergleich
| Vollmacht | Vorsorgeauftrag (Schweiz) | Vorsorgevollmacht (Deutschland) | |
|---|---|---|---|
| Wofür | Dich vertreten lassen, solange du selbst entscheiden kannst | Festlegen, wer dich vertritt, wenn du urteilsunfähig wirst | Festlegen, wer dich vertritt, wenn du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst |
| Wer die Person wählt | Du | Du | Du, im Voraus |
| Wie es geht | Schriftlich; für manche Geschäfte braucht es eine Beglaubigung oder einen Notar | Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet | Schriftlich; für manche Geschäfte, etwa Darlehen, notariell beurkundet |
| Wer kontrolliert | Du | Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wenn nötig | Das Betreuungsgericht, nur in besonderen Fällen |
Was eine rechtliche Betreuung ist
In Deutschland bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer, wenn jemand seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht da ist. Grundlage ist das Betreuungsrecht im BGB (§§ 1814 ff.).
- Wer sie anordnetDas Betreuungsgericht, eine Abteilung des Amtsgerichts.
- Wer sie anregen kannDie betroffene Person selbst kann sie beantragen. Angehörige, Ärztinnen, Ärzte oder Behörden können das Gericht darauf hinweisen.
- Was sie umfasstNur die Aufgabenbereiche, die das Gericht festlegt. Die Betreuerin oder der Betreuer richtet sich nach deinen Wünschen.
- Wie du heute vorsorgstIn einer Betreuungsverfügung nennst du vorab, wen du dir wünschst. Das Gericht muss das berücksichtigen. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich eine Betreuung oft ganz vermeiden.
So funktioniert es in der Schweiz und in Deutschland
Schweiz
- Der Vorsorgeauftrag kann die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr umfassen – alles zusammen oder nur einzelne Bereiche.
- Er wird vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet.
- Es lohnt sich, beim Zivilstandsamt eintragen zu lassen, wo das Dokument liegt: So wird es leicht gefunden.
- Du kannst ihn jederzeit widerrufen: in einer der vorgesehenen Formen oder indem du das Dokument vernichtest.
- Ohne Vorsorgeauftrag hat dein Ehepartner oder eingetragener Partner, wenn ihr zusammenlebt, begrenzte Befugnisse (Art. 374 ZGB); für alles andere entscheidet die KESB.
Art. 360–369 ZGB · Quelle: Pro Infirmis
Deutschland
- Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine Person, die dich vertritt, wenn du es selbst nicht mehr kannst: bei Gesundheit, Wohnen, Behörden oder Geld. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, ist in der Regel keine Betreuung nötig.
- Schriftlich genügt meist; für manche Geschäfte, etwa Darlehen, braucht es einen Notar. Eintragen lassen kannst du sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
- Ohne Vollmacht dürfen Ehepartner einander seit 2023 nur in akuten Gesundheitsfragen vertreten, höchstens sechs Monate lang (§ 1358 BGB). Für alles andere bestellt das Gericht bei Bedarf eine Betreuung.
§§ 1358, 1814 ff. BGB · Quelle: Zentrales Vorsorgeregister, FAQ
Wie du den richtigen Menschen wählst
- Jemand, dem du wirklich vertraustNicht unbedingt der engste Verwandte.
- Jemand, der Zeit und Lust dazu hatEs ist eine Aufgabe: Frag offen nach.
- Jemand, der dich kenntDer deine Gewohnheiten und Werte kennt oder bereit ist, sie kennenzulernen.
- Eine ErsatzpersonFalls die erste nicht kann.
Sprich auch mit einem Notariat, einer Anwältin, einem Anwalt oder einer Beratungsstelle: Sie helfen dir, das passende Instrument für deine Situation zu finden.
Eine Kopie und praktische Anweisungen für den Menschen, den du gewählt hast
Erabox ersetzt keine Vollmachten, Vorsorgeaufträge oder notariellen Urkunden. Du kannst aber eine Kopie des Dokuments bewahren und daneben die Anweisungen, die der Mensch braucht, der sich um deine Dinge kümmert: wo die Unterlagen liegen, welche Banken, welche Fristen.
Ablegen und aufschreiben
Eine Kopie des Dokuments und die praktischen Anweisungen, in einer Kapsel Dokumente.
Wähle, wer sie erhält
Die Person, die du bestimmt hast, und vielleicht auch die Ersatzperson.
Wähle, wann
Wenn deine Vertrauensperson bei Erabox bestätigt, dass es so weit ist – oder an einem bestimmten Datum.
Vorsorgevollmacht und Vorsorgeauftrag: die häufigsten Fragen
Noch Fragen? Schreib uns über die Seite Hilfe.
Andere Worte für andere Momente
Bestimme selbst, wer sich
um deine Dinge kümmert.
Fang mit den praktischen Anweisungen für die Person an, an die du denkst.